Chef, Du darfst doch nicht googeln
11. Dezember 2007 um 11:47 | little.john | In Search, Vertriebs Know-how |
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Datenschutz treibt manchmal sonderbare Blüten und die Datenschutzbeauftragten kommen auch auf sehr interessante Ideen.
Diesmal hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, den Einfall, dass Arbeitgeber in Zukunft auf Googel verzichten müssen.
Der Hintergrund ist einfach: da Arbeitgeber immer häufiger nach der Vergangenheit von potentiellen Mitarbeitern googeln und diese Informationen auch gegen die Kandidaten verwenden (so sie denn hochnotpeinlich sind), soll diesem Vorgehen ein Riegel vorgeschoben werden. und festgelegt werden, dass Informationen, die älter als fünf Jahre sind, nicht mehr gegen Bewerber verwendet werden dürfen.
Die Praktikabilität der Idee ist irgendwie gleich Null, so dass ich mich frage, ob der 1. April schon vor der Tür steht.
gefunden bei Chip
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